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§14a EnWG in der Praxis: „Die korrekte Datenerfassung ist eine der größten Herausforderungen“

Seit 2024 gilt die Festlegung der Bundesnetzagentur zur netzorientierten Steuerung (§ 14a EnWG). Damit gibt der Gesetzgeber Netzbetreibern die Möglichkeit, bei Vorliegen eines Engpasses steuerbare Verbrauchseinrichtungen (sVE) herunterzuregeln. Die Ermittlung erfolgt auf Basis von Netzzustandsdaten aus Kundenanlagen, die im sogenannten Tarifanwendungsfall 10 (TAF10) über das Smart Meter Gateway abgerufen werden. Diese Daten können um Messungen an den Abgängen der Ortsnetzstationen ergänzt werden. Marcel Karell, Account Manager bei Janitza, erläutert den aktuellen Stand bei der Umsetzung aus Sicht eines Energiemesstechnikspezialisten und gibt unter anderem Einblicke in das Zusammenspiel der unterschiedlichen Messoptionen.

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