Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich / B2C
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der RV Direkt GbR, Pingel-Anton-Platz 9, 49661 Cloppenburg (im Folgenden: RV Direkt), E-Mail: info@tarifpartner.com, Telefon: 04471/1966025, und Ihnen als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
1.2 Vertragsvereinbarung
Die Vertragssprache ist Deutsch. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden mit einer Energieverbrauchsstelle in Deutschland.
1.3 Zustandekommen des Vertrags
Für die Beauftragung benötigen wir Ihre persönlichen Daten, Ihre Anschrift, Tarifinformationen sowie Ihre Zahlungsdaten und ein SEPA-Lastschriftmandat (vgl. 3.5). Zudem benötigen wir eine Vollmacht für die Optimierung Ihres Energievertrags und eventuelle Wechsel zu anderen Energielieferanten (vgl. 2.2). Mit der Bestellung geben Sie ein verbindliches Vertragsangebot ab. Wir bestätigen den Eingang der Beauftragung unverzüglich. Diese Bestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Beauftragung dar. Wir sind berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von fünf Kalendertagen nach Eingang der Beauftragung per E-Mail, Fax, Telefon oder postalisch anzunehmen. Mit der Annahme des Angebots kommt der Vertrag zustande.
Der Vertragstext wird von uns gespeichert und Ihnen nach Absendung Ihrer Bestellung zusammen mit den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder postalisch) übermittelt.
1.4 Kommunikation
Grundsätzlich korrespondieren wir mit Ihnen per E-Mail. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über die angegebene E-Mail-Adresse erreichbar sind und unsere E-Mails empfangen können. Überprüfen Sie regelmäßig Ihren SPAM-Ordner und klassifizieren Sie unsere E-Mails korrekt (z. B. durch Hinzufügen unserer E-Mail-Adresse zu Ihrem Online-Adressbuch oder durch Markierung unserer E-Mails als „sicher“). In wichtigen Fällen, wie wesentlichen Vertragsangelegenheiten oder -änderungen, Erinnerungen oder Wechselaufträgen, kontaktieren wir Sie auch telefonisch, per Fax oder postalisch.
1.5 Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
Wir behalten uns das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich anzupassen oder zu ergänzen, insbesondere wenn gesetzliche oder rechtliche Änderungen dies erfordern oder andere Umstände zu einer wesentlichen Störung des vertraglichen Äquivalenzverhältnisses führen. Die geänderten Bedingungen werden Ihnen spätestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten zugesandt.
1.5.1
Im Falle von Änderungen, die das Vertragsverhältnis erheblich betreffen, insbesondere in Bezug auf Hauptleistungspflichten und Rahmenbedingungen (Preise, Vertragskonditionen, Vertragspartner etc.), gilt Folgendes:
Sollten Sie den neuen AGB nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Mitteilung zustimmen, gelten die geänderten AGB als abgelehnt. Wir werden Sie mit der Änderungsmitteilung gesondert auf die Folgen einer fehlenden Zustimmung hinweisen. Im Falle einer Ablehnung steht uns ein gesondertes Kündigungsrecht der bestehenden Vereinbarung zu.
1.5.2
Bei unwesentlichen Änderungen (z. B. Anpassungen einzelner Details, gesetzlich erforderliche Anpassungen des Wortlauts, geänderte Informationspflichten, stilistische Anpassungen etc.) gilt Folgendes:
Solche nachträglichen Änderungen der Geschäftsbedingungen werden wirksam, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung widersprechen. Wir werden Sie bei Beginn der Frist ausdrücklich darauf hinweisen, dass Ihr Schweigen als Annahme der Vertragsänderung gilt und Ihnen während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widersprechen Sie innerhalb der Frist, haben sowohl Sie als auch wir das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, sofern wir das Vertragsverhältnis nicht unter den bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortsetzen.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Allgemein
Wir übernehmen für Sie die regelmäßige Überprüfung Ihrer Verträge (Strom, Gas oder Wärme) und, falls notwendig, die Optimierung dieser Verträge bei Ihrem bestehenden Energielieferanten (vgl. 2.3). Ihre Beauftragung umfasst außerdem einen voreingestellten automatischen Wechselservice, bei dem wir gemäß Ihren Präferenzen nach günstigeren Verträgen suchen und die vorteilhaften Wechsel eigenständig für Sie durchführen (vgl. 2.4). Unsere Leistungen erbringen wir stets basierend auf Ihren Angaben und den uns mitgeteilten Präferenzen (z. B. Ökotarife).
2.2 Vollmacht
Mit Ihrer Vollmacht sind wir berechtigt, für Sie Energielieferverträge abzuschließen, falls dadurch Kosteneinsparungen möglich sind, Energielieferverträge zu kündigen, Ihre bei Energielieferanten hinterlegten Vertragsdaten einzusehen (z. B. Verbrauch, Laufzeit, Preise, Rechnungen) und Untervollmachten an andere Energielieferanten zu erteilen.
2.3 Tarifempfehlung
Vor einer Optimierung oder einem Anbieterwechsel erhalten Sie von uns eine vorteilhafte Tarifempfehlung per E-Mail. Diese Empfehlung wird nach bestem Wissen und Gewissen basierend auf Ihren Angaben und Präferenzen, den Tarifkonditionen und -preisen der Energielieferanten sowie deren Zuverlässigkeit, Kundenbewertungen und unserer Expertise erstellt.
2.4 Automatischer Wechsel
Falls wir innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung der Tarifempfehlung keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, sei es zur Annahme oder Ablehnung des Optimierungsvorschlags, veranlassen wir einen automatischen Wechsel, sofern dadurch Kosteneinsparungen möglich sind. Die Grundlage für die Kosteneinsparungen ist der Vergleich der Kosten Ihres aktuellen Tarifs mit den Kosten bei Fortführung des bestehenden Energieliefervertrags im Vergleichszeitraum. Vor einem automatischen Wechsel werden Sie nochmals per E-Mail informiert. Der automatische Wechsel wird frühestens 7 Tage nach dieser Benachrichtigung durchgeführt. Sie haben ausreichend Zeit zu reagieren, falls Sie trotz automatischem Wechselauftrag keinen Wechsel wünschen. Sobald der automatische Wechsel eingeleitet wurde, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung.
Den automatischen Wechselservice können Sie jederzeit abbestellen. In diesem Fall informieren wir Sie nur noch über für Sie günstigere Vertragsoptionen und führen die Optimierung oder den Wechsel erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung durch.
2.5 Preiserhöhungen und Umzüge
Um in Ihrem Interesse handeln zu können und eine optimale Vertragsoptimierung bzw. einen Wechsel durchzuführen, ist es notwendig, dass Sie uns rechtzeitig über angekündigte Preisanpassungen und Umzüge informieren, sofern uns diese nicht bereits bekannt sind. Sollte es zu einer Preisänderung seitens des Energieversorgers kommen, bieten wir Ihnen an, Ihren Energieliefervertrag vorzeitig zu wechseln, falls dadurch Kosten eingespart werden können. Wenn Sie den automatischen Wechsel nicht gebucht haben, werden Sie vorab informiert und können entscheiden, ob Sie den Wechsel wünschen.
2.6 Vertragsverhältnis mit dem Energielieferanten / Vorbehalt der Prüfung
Das Vertragsverhältnis mit dem Energielieferanten besteht ausschließlich zwischen Ihnen und dem Energieversorger. Für die Energielieferverträge gelten die Tarif- und Vertragsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Ihnen nach Vertragsschluss (Vertragswechsel oder Vertragsoptimierung) zugesandt werden. In diesem Verhältnis treten wir nur als Vertreter auf, um Ihnen die Verwaltung Ihrer Verträge zu erleichtern.
Da der Vertragsschluss mit dem Energielieferanten von dessen Annahme abhängt, können wir nicht garantieren, dass die empfohlenen Verträge zustande kommen. Dies gilt insbesondere, wenn Versorger spezifische Anforderungen an Kunden stellen, die wir nicht beeinflussen können (z. B. SCHUFA-Einträge).
2.7 E-Mail Kennung
Bei einem Wechsel des Energielieferanten oder -vertrags richten wir für Sie eine E-Mail Kennung ein, die für die Kommunikation zwischen uns und dem Energieversorger verwendet wird und es uns ermöglicht, wichtige Vertragsvorgänge automatisiert zu erfassen. Sie können diese E-Mail-Kennung jederzeit beim Energielieferanten ändern oder entfernen.
2.8 Rechtsberatung
Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Für rechtliche Beratung müssen Sie einen Fachmann beauftragen.
2.9 Leistungserbringung
Wir sind berechtigt, den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte ausführen zu lassen.
2.10 Leistungszeit
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beginnen wir mit der Leistungserbringung unmittelbar nach Vertragsschluss. Bitte beachten Sie, dass wir ggf. noch Ihre Tarifinformationen benötigen, falls Sie uns diese nicht vorab zur Verfügung gestellt haben.
2.11 Hinweis zur Tarifsuche
Die Bewertung von Energielieferungsangeboten hängt von vielen Faktoren ab. Wir suchen bei einer Optimierung oder einem Vertragswechsel stets nach einer günstigeren Variante für Sie, können jedoch nicht garantieren, dass es das jeweils günstigste Angebot auf dem gesamten Markt ist. Besonders wichtig ist uns die zuverlässige Energielieferung mit einem Einsparpotenzial unter Berücksichtigung der jeweils angebotenen Boni im Vergleich zu Ihren bestehenden Energielieferverträgen.
3. Zahlung
3.1 Preise
Alle Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.
3.2 Provision
3.2.1 Allgemein
Wir erhalten je vertragsgegenständlicher Zählernummer und je durchgeführtem Wechsel/Optimierung eine einmalige Erfolgsprovision von:
Optimierung: 30 % der Ersparnis | Vergleichsbasis: vorheriger Tarif ohne Boni
Optimierung: 25 % der Ersparnis | Vergleichsbasis: Vorjahrestarif ohne Boni
Ab der 3. Optimierung: 20 % der Ersparnis | Vergleichsbasis: Vorjahrestarif ohne Boni
Die Basis für die Berechnung der Erfolgsprovision ist Ihre Kosteneinsparung durch den von uns durchgeführten Vertragswechsel bzw. die Optimierung. Die Berechnung der Kosteneinsparung und der sich daraus ergebenden Erfolgsprovision erfolgt auf Basis der von Ihnen angegebenen Verbrauchsdaten. Sollte die Vorjahresrechnung vorliegen, ist der dort abgerechnete Verbrauch für 12 Monate maßgeblich. Vergleichsbasis sind die Kosten, die Ihnen im Vergleichszeitraum hypothetisch bei Fortführung des bestehenden Energieliefervertrages entstanden wären.
3.2.2 Abrechnung der Erfolgsprovision
Die Abrechnung der Erfolgsprovision erfolgt frühestens sechs Wochen nach Lieferbeginn bei Ihrem neuen Energieversorger bzw. frühestens sechs Wochen nach Lieferbeginn gemäß Ihrem optimierten Versorgungsvertrag.
3.2.3 Nachverrechnung der Erfolgsprovision
Nach dem Ende der Erstlaufzeit des Energievertrages bzw. bei erneutem Vertragswechsel durch uns, erfolgt auf Ihren Wunsch eine Nachberechnung der Erfolgsprovision auf Basis Ihres tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Verbrauchs.
Bei einer Differenz von weniger als 10 € wird aus Kostengründen von einer Nachverrechnung der Erfolgsprovision abgesehen. Eine erforderliche Nachverrechnung erfolgt grundsätzlich, sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde, mit der Abrechnung für das zweite Jahr.
3.2.4 Anteilige Verrechnung der Erfolgsprovision im Falle eines Umzugs und keiner möglichen Weiterbelieferung
Wechseln Sie nach erfolgter Vertragsoptimierung durch uns die vertraglich benannte Lieferadresse und ist die Belieferung durch den bisherigen Versorger zu den ursprünglichen Konditionen an der neuen Lieferadresse nicht möglich, so erfolgt die Berechnung der Kosteneinsparung und der sich daraus ergebenden Erfolgsprovision anteilig ab dem Zeitpunkt der Vertragsoptimierung bis zum Zeitpunkt des Umzugs bzw. des Vertragswechsels. In diesem Fall erfolgt die Nachverrechnung mit der Abrechnung der nächsten Tarifoptimierung. An der neuen Lieferadresse werden der dort aktuell gültige Grundversorgungstarif und Ihr Verbrauch in den vergangenen 12 Monaten vor Umzug als Vergleichsbasis für die Kosteneinsparung herangezogen.
3.2.5 Erfolgsprovision im Falle des Neueinzugs
Im Falle eines Neueinzugs wird der an der neuen Lieferadresse aktuell gültige Grundversorgungstarif sowie der von Ihnen angegebene Verbrauch als Basis für die Berechnung der Kosteneinsparung herangezogen.
3.2.6 Kein Ersatzanspruch bei Kündigung
Sollten Sie den bestehenden Dienstleistungsvertrag mit uns nach einer erfolgten Optimierung bzw. einem Vertragswechsel des Energieliefervertrags kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Nachverrechnung unserer Erfolgsprovision für den aktuellen Belieferungszeitraum.
3.3 SEPA-Zahlungen und Vorabinformation (Pre-Notification)
Rechnungen werden über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen. Bei Vertragsschluss erteilen Sie uns ein entsprechendes Mandat (SEPA-Basis-Mandat). Bei der Bezahlung von Rechnungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren erhalten Sie eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Bei CORE, der Standard-Lastschrift, wird bei einer Erstlastschrift (FRST) bzw. Einmallastschrift (OOFF) die Frist auf 5 Tage und bei der Folgelastschrift (RCUR) auf 2 Tage verkürzt. Sie verpflichten sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, tragen Sie, sofern die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht durch uns verursacht wurde.
4. Wechselprämien von Energieversorgungsunternehmen/Messstellenbetreibern
Sollten Energieversorgungsunternehmen Ihnen Wechselprämien (z. B. Neukunden- und Sofortboni) anbieten, stehen Ihnen diese Prämien in voller Höhe zu.
5. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (RV Direkt GbR, Pingel-Anton-Platz 9, 49661 Cloppenburg, Telefon: 04471/1966025, E-Mail: info@tarifpartner.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes mit Ihnen vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An RV Direkt GbR, Pingel-Anton-Platz 9, 49661 Cloppenburg, Telefon: 04471/1966025, E-Mail: info@tarifpartner.com:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
——————
(*) Unzutreffendes streichen.
6. Ihre Verantwortlichkeit
6.1 Allgemeines
Sie sind allein für den Inhalt und die Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen verantwortlich. Sie verpflichten sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt die Rechte Dritter verletzt oder gegen geltende Gesetze verstößt.
6.2 Mitwirkungspflichten
Sie verpflichten sich, alle für unsere Dienste erforderlichen Unterlagen, insbesondere Vertragsdaten zu bestehenden Energielieferverträgen, Zählerstände des betreffenden Zählers und alle zur Erbringung unserer Leistungen notwendigen Informationen vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Ihr Energieverbrauch aus dem letzten Vertragsjahr sowie die zuletzt für Ihren Energieliefervertrag geltenden Grund- und Arbeitspreise. Änderungen dieser Daten sind uns unverzüglich mitzuteilen.
Im Fall eines Umzugs sind Sie verpflichtet, uns Ihre neue Anschrift sowie die zugehörige Zählernummer nach Möglichkeit 4 Wochen vor dem Umzug, spätestens jedoch 2 Wochen nach dem Umzug, mitzuteilen. Sollten Preisänderungen durch den bisherigen Energieversorger angekündigt werden, haben Sie uns dies ebenfalls mitzuteilen. Beauftragen Sie uns mit der Einleitung entsprechender Wechselprozesse, sind Sie verpflichtet, die erhaltenen Auftragsbestätigungen sowie die Vertragsunterlagen unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sollten Fehler oder Abweichungen vorliegen, liegt es in Ihrem Verantwortungsbereich, uns unverzüglich zu informieren. Erhalten Sie die Bestätigung über das Zustandekommen eines neuen Liefervertrags direkt vom Lieferanten, müssen Sie uns umgehend über den Vertragsstart und die Konditionen informieren.
6.3 Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten
Sollten uns aufgrund der Vernachlässigung Ihrer Mitwirkungspflichten, insbesondere aufgrund falscher Angaben Ihrerseits oder mangelnder Kontodeckung, Mehrkosten für Lastschrift-Stornierungen entstehen, werden wir Ihnen diese in Rechnung stellen.
7. Vertragsdauer und Kündigung
Das Vertragsverhältnis mit uns wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Vertragspartnern jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform (z. B. per E-Mail an info@tarifpartner.com oder per Kündigungsformular auf unserer Homepage) ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Dienstvertrages, gegen Sie gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie die erhebliche Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse.
8.1 Haftungsausschluss
Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften uneingeschränkt für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Für wesentliche Vertragspflichten (d. h. Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Für den Verlust von Daten haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern Sie Ihre Daten regelmäßig so gesichert haben, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Für den Umfang und die Voraussetzungen der Haftung gilt zudem der vorherige Absatz.
8.2 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben ebenfalls unberührt.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
9.2 Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) für verbraucherrechtliche Streitigkeiten bereit, die aus Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsverträgen resultieren. Diese Plattform ist im Internet unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem VSBG vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9.3 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.